Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum Wegfall der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe zum 01. Januar 2023 zugeleitet. Darin ist geregelt, dass junge Menschen, die in einer Pflegefamilie, einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform leben, und ebenso deren Ehegatten und Lebenspartner zukünftig vollständig über ihr Einkommen, das sie erzielen, verfügen können und nicht, wie bisher, bis zu 25 Prozent des Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen haben. Dazu stellt die FDP-Fraktion eine Anfrage.
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