Anfrage: KFZ-Zulassungen

Sehr geehrter Herr Landrat,

anknüpfend an unsere Anfrage vom 12.04.2021 und die Antwort der Verwaltung vom 06.05.2021 und bezugnehmend auf die inzwischen eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Veränderungen durch das Ende der Corona-Beschränkungen möchten wir erneut zum aktuellen Stand der Digitalisierung und 
zu den Maßnahmen der Kreisverwaltung zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei der analogen KFZ-Zulassung, sowie den Folgen der neuen Zulassungsverordnung ab dem 01.09.2023 anfragen.

 

Vorbemerkung:
Seit dem 01.09.2021 ist die sog. Stufe 3 des Projekts i-Kfz in Kraft getreten, die laut Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Fahrzeugzulassung in Deutschland einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten.
Weiterhin wird es nach der letzten Kfz-Zulassungsverordnung der Bundesregierung vom 19.02.2023, der inzwischen auch der Bundesrat zugestimmt hat, ab dem 01.09.2023 möglich sein
- nach einer digitalen Zulassung des Fahrzeugs direkt am Straßenverkehr teilzunehmen
- als Autohaus oder gewerblicher Zulassungsdienstleister die Zulassungsanträge nicht mehr nur physisch bei der Kreisverwaltung einzureichen, sondern über eine einheitliche digitale Schnittstelle auch direkt beim Kraftfahrtversicherung-Bundesamt zu deutlich günstigeren Konditionen einzureichen

Dies vorausgeschickt stellen wir folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung 
bis zur Kreistagssitzung am 01.06.2023:

1. Wie viele Anträge auf Kfz Zulassung wurden im Kreis jeweils in den Jahren 2021 und 
2022 insgesamt gestellt? Wie viele Zulassungsanträge kamen dabei jeweils von 
Autohäusern und gewerblichen Zulassungsdienstleistern?

2. Wie viele sind in den Jahren 2021 und 2022 durch i-Kfz im Kreis Wesel erfolgt?

3. Wie hat sich die Bearbeitungsdauer - in Tagen - bei privaten Zulassungsanträgen in 
den Jahren 2021 und 2022 im Durchschnitt entwickelt und wie ist sie aktuell im Mai 
2023?

4. Bei Autohäusern und gewerblichen Zulassungsdienstleistern beträgt nach unseren 
Recherchen die Bearbeitungsdauer aktuell noch immer mindestens eine Woche; 
welche Maßnahmen hat die Kreisverwaltung ergriffen, um die Bearbeitungszeit auf 
einen angemessenen Zeitraum von 1-2 Tagen zu reduzieren?

5. Die Möglichkeit der digitalen Zulassung beim Kraftfahrtversicherung-Bundesamt für 
Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienstleister wird wegen der schnelleren und 
kostengünstigeren Abwicklung nach unseren Recherchen dazu führen, dass diese 
zukünftig vollständig auf die von ihnen als unbefriedigend empfundene 
Zulassungsdienstleistung durch den Kreis Wesel verzichten werden.

5a. Welches Gebührenvolumen würde dem Kreis bei einem vollständigen Verlust 
dieser Kundengruppe jährlich verlorengehen?

5b. Wie viele Mitarbeiter in der Kfz-Zulassung wären bei dieser Fallkonstellation 
betroffen und stünden zukünftig für andere Aufgabenerfüllungen in der 
Kreisverwaltung zur Verfügung?