Anfrage: KFZ-Zulassungen
Sehr geehrter Herr Landrat,
anknüpfend an unsere Anfrage vom 12.04.2021 und die Antwort der Verwaltung vom 06.05.2021 und bezugnehmend auf die inzwischen eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Veränderungen durch das Ende der Corona-Beschränkungen möchten wir erneut zum aktuellen Stand der Digitalisierung und
zu den Maßnahmen der Kreisverwaltung zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei der analogen KFZ-Zulassung, sowie den Folgen der neuen Zulassungsverordnung ab dem 01.09.2023 anfragen.
Vorbemerkung:
Seit dem 01.09.2021 ist die sog. Stufe 3 des Projekts i-Kfz in Kraft getreten, die laut Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Fahrzeugzulassung in Deutschland einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten.
Weiterhin wird es nach der letzten Kfz-Zulassungsverordnung der Bundesregierung vom 19.02.2023, der inzwischen auch der Bundesrat zugestimmt hat, ab dem 01.09.2023 möglich sein
- nach einer digitalen Zulassung des Fahrzeugs direkt am Straßenverkehr teilzunehmen
- als Autohaus oder gewerblicher Zulassungsdienstleister die Zulassungsanträge nicht mehr nur physisch bei der Kreisverwaltung einzureichen, sondern über eine einheitliche digitale Schnittstelle auch direkt beim Kraftfahrtversicherung-Bundesamt zu deutlich günstigeren Konditionen einzureichen
Dies vorausgeschickt stellen wir folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung
bis zur Kreistagssitzung am 01.06.2023:
1. Wie viele Anträge auf Kfz Zulassung wurden im Kreis jeweils in den Jahren 2021 und
2022 insgesamt gestellt? Wie viele Zulassungsanträge kamen dabei jeweils von
Autohäusern und gewerblichen Zulassungsdienstleistern?
2. Wie viele sind in den Jahren 2021 und 2022 durch i-Kfz im Kreis Wesel erfolgt?
3. Wie hat sich die Bearbeitungsdauer - in Tagen - bei privaten Zulassungsanträgen in
den Jahren 2021 und 2022 im Durchschnitt entwickelt und wie ist sie aktuell im Mai
2023?
4. Bei Autohäusern und gewerblichen Zulassungsdienstleistern beträgt nach unseren
Recherchen die Bearbeitungsdauer aktuell noch immer mindestens eine Woche;
welche Maßnahmen hat die Kreisverwaltung ergriffen, um die Bearbeitungszeit auf
einen angemessenen Zeitraum von 1-2 Tagen zu reduzieren?
5. Die Möglichkeit der digitalen Zulassung beim Kraftfahrtversicherung-Bundesamt für
Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienstleister wird wegen der schnelleren und
kostengünstigeren Abwicklung nach unseren Recherchen dazu führen, dass diese
zukünftig vollständig auf die von ihnen als unbefriedigend empfundene
Zulassungsdienstleistung durch den Kreis Wesel verzichten werden.
5a. Welches Gebührenvolumen würde dem Kreis bei einem vollständigen Verlust
dieser Kundengruppe jährlich verlorengehen?
5b. Wie viele Mitarbeiter in der Kfz-Zulassung wären bei dieser Fallkonstellation
betroffen und stünden zukünftig für andere Aufgabenerfüllungen in der
Kreisverwaltung zur Verfügung?