Antrag zur Anwendung des globalen Minderaufwandes
Sehr geehrter Herr Landrat Brohl,
sehr geehrte Damen und Herren,
die FDP-Fraktion beantragt die Anwendung des globalen Minderaufwands gemäß § 3 des NKF- Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Haushalt des Kreises Wesel.
Wir beantragen daher den globalen Minderaufwand in Höhe von
1% des Haushalts für das Jahr 2024 und 1,5 % des Haushalts für das Jahr 2025
zu verwenden, um die Kreisumlage entsprechend zu reduzieren. Die aktuellen Haushaltsdaten ergeben, dass der Gesamthaushalt für das Jahr 2024 einen Betrag von etwa 820 Millionen Euro und für das Jahr 2025 einen Betrag von etwa 880 Millionen Euro umfasst.
Begründung:
Haushaltsentwicklung 2024/2025: Die Planungen der Kreisverwaltung für die kommenden Haushaltsjahre sind großzügig angelegt, um einen Puffer zu schaffen. Die Ist-Ergebnisse der vergangenen Jahre fielen regelmäßig besser aus als die geplanten Ergebnisse. Dies führte zur erheblichen Aufstockung der Ausgleichsrücklage des Kreises Wesel, jedoch auf Kosten der Kreiskommunen, die eine überhöhte Umlage zahlen mussten. Angesichts der aktuellen finanziellen Notlage vieler Städte und Gemeinden ist es dringend geboten, diese unverhältnismäßige Belastung zu korrigieren. Dies kann so erreicht werden, ohne den Haushalt des Kreises zu beeinträchtigen.
Insbesondere der aufgeblähte Stellenplan bietet Spielraum für weitere Einsparungen. Durch eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung können zusätzliche finanzielle Ressourcen freigesetzt werden. Die Anwendung des Instruments des „globalen Minderaufwands“ stellt somit eine Möglichkeit dar, die finanzielle Situation der Kreiskommunen zu verbessern, ohne den Haushalt des Kreises Wesel zu belasten.