Bezugnehmend auf die inzwischen eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Veränderungen durch das Ende der Corona-Beschränkungen möchten wir zum aktuellen Stand der Digitalisierung und zu den Maßnahmen der Kreisverwaltung zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei der analogen KFZ-Zulassung, sowie den Folgen der neuen Zulassungsverordnung ab dem 01.09.2023 anfragen.
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