Anfrage: Waldbrandvorsorge und luftgestützte Brandbekämpfung im Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Waldbrände in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die gegenwärtige Lage im Hürtgenwald, zeigen erneut die besonderen Herausforderungen großflächiger Wald- und Vegetationsbrände.
Auch im Kreis Wesel befinden sich mit Dämmerwald, Üfter Mark, Diersfordter Wald, Leucht und Bönninghardt größere Waldgebiete. Trockenheit, Vegetationsstruktur und örtliche Gegebenheiten können dort im Brandfall besondere Anforderungen an Feuerwehr und Katastrophenschutz stellen.
Hinzu kommt, dass in Teilen des Kreisgebietes aufgrund der Bombardierungen und Kampfhandlungen während des Zweiten Weltkriegs weiterhin mit Kampfmitteln gerechnet werden muss. Bei einem Waldbrand kann eine solche Belastung den Einsatz von Feuerwehrkräften am Boden erheblich erschweren und die Bedeutung einer Brandbekämpfung aus der Luft erhöhen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Wald- und größeren Vegetationsflächen im Kreis Wesel – insbesondere auch kreiseigene Flächen – bewertet die Kreisverwaltung als besonders waldbrandgefährdet, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Bewertung?
- Welche luftgestützten Löschkapazitäten, insbesondere Löschhubschrauber oder Löschflugzeuge, können bei einem größeren Wald- oder Vegetationsbrand im Kreis Wesel angefordert werden, über welche Stellen erfolgt die Anforderung und mit welchen Vorlaufzeiten ist nach Kenntnis der Kreisverwaltung zu rechnen?
- Sind der Kreisverwaltung Waldflächen bekannt, bei denen aufgrund von Bombardierungen oder Kampfhandlungen des Zweiten Weltkriegs mit Kampfmittelbelastungen zu rechnen ist, und wird dieses Risiko in der Einsatz- und Katastrophenschutzplanung für Waldbrände berücksichtigt?
- Welche Auswirkungen hätte eine vermutete oder bestätigte Kampfmittelbelastung auf die bodengebundene Brandbekämpfung, und bestehen für entsprechende Lagen besondere Einsatzplanungen oder Verfahren?
- Hält die Kreisverwaltung die derzeit verfügbaren Möglichkeiten der luftgestützten Waldbrandbekämpfung für ausreichend, insbesondere für Lagen, in denen Einsatzkräfte aufgrund von Kampfmittelverdacht oder anderen Gefahren nicht oder nur eingeschränkt in das Brandgebiet vordringen können?
- Hat der Kreis Wesel gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf, dem Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund zusätzlichen Bedarf an Kapazitäten zur luftgestützten Waldbrandbekämpfung angemeldet oder sieht die Kreisverwaltung aufgrund der aktuellen Entwicklung Anlass, einen entsprechenden Bedarf anzumelden?
Mit freundlichen Grüßen
Constantin Borges
Fraktionsvorsitzender