Weniger Dezernate und Wahl von Beigeordneten: Mehr Effizienz und Demokratie
Im Juli 2025 hat der Landtag das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ beschlossen. Kreistage können demnach zukünftig selbst darüber bestimmen, ob und wie viele Beigeordnete sie in den Verwaltungsvorstand des Kreises wählen. Diese Chance für mehr Effizienz und Demokratie sollte nach Auffassung der FDP/BZD-Kreistagsfraktion auch im Kreis Wesel genutzt werden. Ein Antrag an den Kreistag ist gestellt.
Der Kreistag repräsentiert als kollektives Organ in seiner demokratischen Pluralität hervorgehoben die Kreis-Bürgerschaft. Daher sollte der Kreistag - wie auch bereits in allen Kommunen in NRW üblich - die Beigeordneten wählen. Dass wie bisher ein Landrat die weiteren Mitglieder seiner Verwaltungsführung ohne demokratische Partizipation des Kreistags selbst nach Gutdünken aussuchen kann, ist keine angemessene Verfahrensweise. Auch fördert sie personale Abhängigkeiten zulasten eigenständiger Fachkompetenz.
Die Zahl der Vorstandsmitglieder des Kreises Wesel sollte nach Auffassung der FDP/BZD-Kreistagsfraktion unter Haushaltskonsolidierungs-Aspekten künftig reduziert und auf vier Beigeordnete festgesetzt werden, um Dezernatszusammenlegungen bei Ausscheiden von Dezernenten/innen realisieren zu können.
Nach unserer Auffassung hat sich die Einrichtung des sechsten Dezernats / Vorstandsbereichs beim Kreis Wesel nicht bewährt. Die FDP/BZD-Kreistagsfraktion spricht sich daher für die Rückführung des Baubereichs wieder zum technischen Bereich und der Polizeiverwaltung wieder zur Kreispolizeibehörde aus.