Antrag zur Aufnahme eines ständigen Mitgliedes im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Integration

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreistag des Kreises Wesel möge nach Vorberatung im Schulausschuss beschließen, dass nach dem Schulgesetz NRW (SchulG NRW) zusätzlich eine von den Schülervertretungen nach § 85 Abs. 2 und 3 SchulG NRW benannte Person (sowie eine Stellvertretung) als ständiges Mitglied mit beratender Stimme für den SKSI berufen wird.

Das Schulgesetz NRW sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass auch ein Vertreter oder eine Vertreterin der Schülervertretungen als beratendes Mitglied in den Schulausschuss berufen werden kann (§ 85 Abs. 2 und 3 SchulG NRW). Im Falle des Kreises Wesel ist dies die Bezirksschülervertretung Kreis Wesel (BSV Kreis Wesel).

Begründung:

Die politisch interessierten Vorstandsmitglieder der BSV Kreis Wesel möchten im Rahmen ihres Demokratieverständnisses nicht nur punktuell, sondern kontinuierlich an der Gestaltung schulischer und bildungspolitischer Themen im Kreis Wesel mitwirken. Durch die Teilnahme eines beratenden Mitglieds der BSV Kreis Wesel am SKSI soll die Perspektive der Schülerinnen und Schüler stärker in die Entscheidungsprozesse einfließen und ein direkter Dialog zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Ausschussmitgliedern ermöglicht werden.

Antrag_Mitglied SKSI