Antrag: Wahl von Beigeordneten und Reduzierung der Dezernate

Antrag 06/2025: Kreistag 18.12.25 gem. § 47 KrO NRW: NRW

Wahl von Beigeordneten und Reduzierung der Dezernate

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

die FDP/BZD Fraktion im Kreistag Wesel stellt folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung des Kreises Wesel wird wie folgt geändert:

§ 14 Wahl von Beigeordneten / Verwaltungsvorstand / Allgemeine Vertretung des Landrats / der Landrätin

  1. (1)  Der Kreis Wesel hat vier Beigeordnete. Auf den Verwaltungsvorstand findet gem. § 47 KrO NRW § 70 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen entsprechende Anwendung.

  2. (2)  Für die Wahl oder Abwahl von Beigeordneten gelten gem. § 47 KrO NRW entsprechend § 71 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und 3 Satz 1, Absatz 5 bis 7 sowie § 72 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

  3. (3)  Der/Die allgemeine Vertreter/in des(r) Landrates/rätin wird durch den Kreistag für die Dauer von acht Jahren gewählt. Er/Sie führt die Amtsbezeichnung „Kreisdirektor/in“Sachverhalt/Begründung:

Im Juli 2025 hat der Landtag das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ beschlossen. Kreistage können demnach zukünftig selbst darüber bestimmen, ob und wie viele Beigeordnete sie in den Verwaltungsvorstand des Kreises wählen (§ 47 KrO NRW).

Die Zahl der Beigeordneten wird durch die Hauptsatzung des Kreises festgelegt. Eine Regelung in der Hauptsatzung, durch die mehr als eine Beigeordnete oder ein Beigeordneter vorgesehen werden soll, bedarf, ebenso wie ihre Änderung, einer Änderung der Hauptsatzung mit einer Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Kreistags.

Nach Auffassung der FDP/BZD-Kreistagsfraktion sollte diese demokratiefördernde Chance auch zur Stärkung der demokratischen Legitimation der Verwaltungsführung künftig auch im Kreis Wesel genutzt werden.
Der Kreistag repräsentiert als kollektives Organ in seiner demokratischen Pluralität hervorgehoben die Kreis-Bürgerschaft. Daher sollte der Kreistag die Beigeordneten wählen.

Dass wie bisher ein Landrat die weiteren Mitglieder seiner Verwaltungsführung ohne demokratische Partizipation des Kreistags selbst nach Gutdünken aussuchen kann, ist keine angemessene Verfahrensweise. Auch fördert sie personale Abhängigkeiten zulasten eigenständiger Fachkompetenz.

Es gibt zudem nach unserer Auffassung keinen sachlichen Grund, in dieser Angelegenheit im Kreistag Wesel weiterhin anders zu verfahren als in den Kommunen des Kreises Wesel. Wir begrüßen daher die gesetzgeberische Initiative des NRW-Landtags und gehen davon aus, dass insbesondere der Landrat und das Bündnis von CDU/SPD/Grünen die politische Intention der Landesregierung und des Landtags im Kreistag Wesel mit ihrer Zustimmung zum vorliegenden Antrag unterstützen.

Für den Kreis Wesel ist eine frühzeitige Änderung der Hauptsatzung von Relevanz, da nach vorliegenden Kenntnissen in dieser Wahlperiode drei derzeitige Vorstandsmitglieder die Ruhestandsgrenze erreichen.
Die Zahl der Vorstandsmitglieder sollte nach Auffassung der FDP/BZD-Kreistagsfraktion unter Haushaltskonsolidierungs-Aspekten reduziert und auf vier Beigeordnete festgesetzt werden, um Dezernatszusammenlegungen bei Ausscheiden von Dezernenten/innen zu realisieren.

Nach unserer Auffassung hat sich hier die Einrichtung des sechsten Dezernats / Vorstandsbereichs nicht bewährt. Die FDP/BZD-Kreistagsfraktion spricht sich daher für die Rückführung des Baubereichs wieder zum technischen Bereich und der Polizeiverwaltung wieder zur Kreispolizeibehörde aus.

Antrag_06/2025_WahlBeigeordnete