Antrag: Kündigung der Mitgliedschaft in der Metropolregion Rheinland e.V.

Betreff: Antrag 005/2026 der FDP/BZD-Fraktion zum Haushaltsplan 2026 – Kündigung der Mitgliedschaft in der Metropolregion Rheinland e.V.

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreistag beschließt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die freiwillige Mitgliedschaft des Kreises Wesel im Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ unter Einhaltung der satzungsgemäßen Fristen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

  2. Die hierdurch dauerhaft freiwerdenden Haushaltsmittel (jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von rund 22.000 Euro zzgl. etwaiger Gremien- und Sachkosten) werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zur Stabilisierung der Kreisumlage eingesetzt.

Begründung: Der Kreishaushalt 2026 steht unter erheblichem finanziellem Druck. Vor diesem Hintergrund ist eine konsequente Priorisierung freiwilliger Leistungen zwingend geboten.

Die Mitgliedschaft des Kreises Wesel in der Metropolregion Rheinland e.V. stellt eine solche freiwillige Leistung dar. Die Interessenvertretung des Kreises in regionalen und überregionalen Fragen erfolgt bereits vollumfänglich über bestehende und teils gesetzlich verankerte Strukturen, insbesondere über den Regionalverband Ruhr (RVR), den Landkreistag NRW sowie weitere interkommunale Zusammenschlüsse.

Die Aufrechterhaltung der zusätzlichen Mitgliedschaft in der Metropolregion Rheinland steht daher in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu den entstehenden Kosten. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist es sachgerecht und notwendig, freiwillige Repräsentations- und Netzwerkstrukturen konsequent zu beenden, wenn kein klarer, quantifizierbarer Mehrwert für das Kreisgebiet und seine kreisangehörigen Kommunen erkennbar ist.

Die Kündigung dieser Mitgliedschaft beendet eine ineffiziente Doppelstruktur und stellt einen direkten, unbürokratischen Konsolidierungsbeitrag der politischen Ebene dar, ohne gesetzliche Pflichtaufgaben oder konkrete Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.