Antrag: Haushaltssicherung jetzt – Personal- und Raumbedarf senken, Vorrang für die Entlas- tung der kreisangehörigen Kommunen
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung 2026 ff. zur Kenntnis und legt in seiner ausschließlichen Zuständigkeit gem. § 26 (1a) KRO NRW als allgemeine Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll und als Sofortmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung fest, dass der Kreis Wesel
- unverzüglich die Verwaltungsorganisation des Kreises konsequent auf eine dauerhafte Reduzierung des Personal- und Raumbedarfs ausrichtet. Ziel muss es sein, die Kreisverwaltung künftig mit weniger Personal und einem entsprechend geringeren Flächenbedarf möglichst vollständig im Kreishaus an der Reeser Landstraße unterzubringen und damit die Belastungen der Kreis-Kommunen durch die Kreisumlage zu senken;
- die Möglichkeiten der Digitalisierung, der Prozessoptimierung, der Automatisierung standardisierbarer Verwaltungsabläufe sowie moderner Arbeitsorganisation konsequent ausschöpft, um zusätzliche Büroflächen und vermeidbare Personalaufwendungen zu reduzieren;
- dementsprechend unverzüglich von weiteren Planungen und Festlegungen zur Nutzung von weiteren Verwaltungsgebäuden und zur langfristigen Anmietung zusätzlicher Verwaltungsflächen im sog. Innovationscampus Wesel Abstand nimmt;
- dementsprechend unverzüglich das Vorhaben der Verwaltung stoppt, ein neues sog. Krisenmanagementzentrum (KMZ) im Objekt ehemaliges Westenergiegebäude Reeser Landstraße 41 in Wesel einzurichten mit einer Gesamterfordernis nach den ersten vorliegenden Berechnungen des beauftragten Fachplaners eines Ausgabevolumens von bis zu 1,2 Mio. Euro. Wie bisher stehen im Kreishaus ausreichende und geeignete Räumlich- keiten zur Verfügung, die – wie schon z.B. während der Corona-Zeit – als Krisenmanage- mentzentrum des Kreises genutzt werden können.
- die kreisangehörigen Kommunen umfassend und rechtzeitig über Planungen und finanzielle Verpflichtungs-Absichten des Kreises mit negativen Auswirkungen auf die Kreisumlage informiert - grundlegende Entscheidungen zu finanziellen Lasten der Kreis- Kommunen dürfen nicht durch Vorfestlegungen z.B. in Neubauvorhaben und langfristigen Mietverhältnissen faktisch vorweggenommen werden;
- bei sämtlichen Überlegungen zur zukünftigen Verwaltungsorganisation und Kreis -Personalentwicklung die finanzielle Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausdrücklich berücksichtigt und zusätzliche Belastungen der Kommunen vermeidet.
Begründung:
Die finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden im Kreis Wesel ist äußerst angespannt. Stei- gende Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben und vor allem auch die Belastungen aus der Kreisumlage schränken die kommunalen Gestaltungsspielräume zunehmend ein. Weitere Umlagesteigerungen können notwendige Investitionen verdrängen, die kommunale Handlungsfähigkeit erheblich beschneiden und bei einzelnen Kommunen den Weg in die Haushaltssicherung beschleunigen.
Der Kreis Wesel ist deshalb in besonderer Weise verpflichtet, seine Ausgaben kritisch zu überprüfen und vorhandene Einsparpotenziale auszuschöpfen. Dies gilt nicht nur für einzelne Sachkosten, sondern insbesondere für die Personalentwicklung, die Verwaltungsorganisation und den langfristigen Raumbedarf.
Eine moderne Kreisverwaltung muss den Anspruch haben, ihre Aufgaben mit möglichst geringem Personal- und Sachaufwand zu erfüllen. Digitale Verwaltungsverfahren, standardisierte Prozesse, der Abbau von Doppelstrukturen und eine effiziente Organisation müssen deshalb zu einer kritischen Überprüfung des künftigen Personal- und Flächenbedarfs führen. Daraus folgt nicht, dass notwendige Pflichtaufgaben oder die Qualität der Verwaltung beeinträchtigt werden sollen. Ziel ist vielmehr, vermeidbare Aufwendungen zu reduzieren und die vorhandenen Ressourcen wirtschaftlicher einzusetzen.
Mit Schreiben vom 15. September 2026 (s. Anlage) hat der Landrat der Stadt Wesel mitgeteilt, dass der Kreis beabsichtigt, für die Kreisverwaltung Verwaltungsflächen im sog. Innovationscampus Wesel (einer Projektidee der Stadt Wesel) nach dessen Fertigstellung langfristig anzumieten. Als Grundlage wird ein Mietverhältnis mit einer vorgesehenen Laufzeit von grundsätzlich 30 Jahren genannt - „Rund 40 Millionen Euro sollen direkt vom Kreis Wesel kommen, weil die Kreisverwaltung Hauptmieter im Innovationscampus werden soll“, berichtet die Rheinische Post (02.10.26).
Eine derart langfristige finanzielle Bindung zumal in dieser Größenordnung kann nicht aus dem gegenwärtigen Raumbedarf oder aus dem Sanierungsbedarf des bestehenden Kreishauses abgeleitet werden. Vielmehr sollte die Zielrichtung des Kreises darauf liegen, Aufgaben, Personalbe- stand und Arbeitsorganisation der Kreisverwaltung in den kommenden Jahren so zu entwickeln, dass der Finanzbedarf hier sinkt und nicht steigt.
Der Hinweis auf einen bereits heute bestehenden zusätzlichen Raumbedarf beantwortet zudem nicht die entscheidende Frage, ob dieser Bedarf dauerhaft besteht und in welchem Umfang er durch organisatorische Veränderungen, Digitalisierung und effizientere Verwaltungsprozesse reduziert werden kann. Auch der Sanierungsbedarf des Kreishauses rechtfertigt nicht automatisch die Begründung langfristiger zusätzlicher Mietverpflichtungen.
Die Schwerpunktsetzung des Kreises sollte sein: Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Personalentwicklung mit dem Ziel der Senkung des finanziellen Aufwands.
Besonders kritisch ist darüber hinaus, dass eine langfristige Anmietung von Verwaltungsflächen über mehrere Jahrzehnte die finanziellen Handlungsspielräume künftiger Kreistage und auch Stadt- und Gemeinderäte erheblich einschränken kann.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die Entwicklung des sog. Innovationscampus der Stadt Wesel grundsätzlich infrage zu stellen. Es geht vielmehr darum, zwischen der städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung eines solchen Projekts aus Sicht der Stadt Wesel und dem konkreten Bedarf der Kreisverwaltung und den Belangen der übrigen Kreis-Kommunen zu unterscheiden. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines städtischen Entwicklungsprojekts der Stadt Wesel darf nicht zum ausschlaggebenden Grund dafür werden, dass der Kreis und die übrigen Kommunen des Kreises zur Finanzierung dieses Projekts herangezogen werden.
Der Kreistag stellt ausdrücklich fest: Wer von den Kommunen des Kreises Haushaltsdisziplin verlangt, muss als Landrat und Kreis Wesel diese auch auf Kreisebene praktizieren.
Der Kreistag setzt deshalb ein klares politisches Signal:
Die Entlastung der kreisangehörigen Kommunen muss Vorrang haben vor zusätzlichen und vermeidbaren langfristigen Ausgabenverpflichtungen des Kreises.