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Antrag: Austritt des Kreises Wesel aus dem Regionalverband Ruhr gem. § 3 Abs. 1 RVR-Gesetz

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Wesel beendet seine Mitgliedschaft im Regionalverband Ruhr gem. § 3 Abs. 1 RVR-Gesetz. Der Landrat wird beauftragt, diese Beschlussfassung des Kreistags unverzüglich dem Regionalverband Ruhr förmlich zu übermitteln.

Begründung:

Die Regionalplanung im niederrheinischen Kreis Wesel benötigt dringend eine planerische und kommunikative Kompetenz mit einer auch langfristig gesicherten Entwicklungsperspektive für den gesamten Niederrhein ein- schließlich des Kreises Wesel - die Regionalentwicklung des Niederrheins im Regierungsbezirk Düsseldorf sollte zusammenhängend geplant werden können. Daher ist dringend geboten, die Regionalplanung für den Kreis Wesel wieder bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu organisieren, bei der sie bis 2010 bereits angesiedelt war.

Die Übertragung der Regionalplanung für die RVR-Mitgliedskörperschaften an den Regionalverband Ruhr war eine folgenreiche Fehlentscheidung besonders zu Lasten des niederrheinischen Kreises Wesel. Die RVR-Mitgliedschaft kostet die Menschen im Kreis Wesel Millionen Euro an Zwangsbeiträgen ohne erkennbaren Netto-Nutzen – der Kreis Wesel bzw. über die Kreisumlage die Kreis-Kommunen finanzieren unterm Strich RVR-Leistungen für das Ruhrgebiet zwischen Duisburg und Dortmund.

Und in 15 Jahren hat es der RVR nicht geschafft, einen rechtskräftigen Regionalplan aufzustellen - gleich zwei Mal ist er vor Gericht damit krachend gescheitert. Zum Vergleich: Die Bezirksregierung Düsseldorf benötigte lediglich vier Jahre, um einen rechtssicheren Regionalplan auf den Weg zu bringen.

Diese Fehlentwicklung zu Lasten des Kreises Wesel kann der Kreis Wesel aus eigener Kraft korrigieren – indem er mit notwendiger Zweidrittel-Mehrheit jetzt den Austritt aus dem RVR auf den Weg bringt, um mittelfristig damit wieder zur Regionalplanung des Regierungsbezirks Düsseldorf zurückzukehren.

Dieser Austritt-Beschluss ist gerade jetzt geboten – das Zeitfenster für einen RVR-Austritt ist 18 Monate nach einer Kommunalwahl geöffnet. In der vorangegangenen Wahlperiode hat der Kreis Wesel diese Chance knapp verpasst: Die gravierenden negativen Folgen für den Kreis Wesel sind eindeutig, der Scherbenhaufen ist angerichtet. Wer jetzt als Entscheidungsverantwortlicher im Kreis Wesel meint, der Kreis Wesel sei beim RVR wei- terhin gut aufgehoben, der hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden oder handelt politisch nicht zum Wohl des Kreises. Wer vor kurzem im Kreistag und im Wahlkampf noch für einen Austritt des Kreises aus dem RVR eintrat und jetzt doch weiter auf en RVR setzt oder hofft – der hat den Bezug zur politischen Realität aus dem Auge verloren.

Denn der RVR kann es nicht und lässt auch nicht erkennen, dass er für eine gute regionalplanerische Zukunft des niederrheinischen Kreises Wesel steht.

Hinzu kommt: Der Kreis Wesel gehört wirtschaftlich, kulturell und landschaftlich zum Niederrhein und nicht zum Ruhrgebiet. Deshalb gibt es seit Jahrzehnten eine große Mehrheit in der Kreisbevölkerung für einen Austritt aus dem RVR.

Die FDP/BZD-Kreistagsfraktion hat den Austritt aus dem RVR als politische Zielsetzung bereits in ihr Fraktionsstatut aufgenommen. Deshalb ergreift die FDP/BZD-Fraktion im Kreistag Wesel jetzt erneut – nach 2022 - die Initiative zum Austritt aus dem RVR und appelliert an die Kreistagsmitglieder, diesmal zur notwendigen 2/3-Mehrheit beizutragen.

Im Übrigen wird zur weiteren Begründung auch auf den gemeinsamen Austritts-Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU/Grünen/FDP aus dem Jahr 2022 verwiesen (Drucksache Fraktionsantrag 902/X). Dieser Antrag ist zur Kenntnis hier noch einmal beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Constantin Borges

Fraktionsvorsitzender